NaturFreunde Göggingen e.V.

Unsere HütteÜber UnsProgrammImpressum

 
 
 

Vertragsbedingungen für die Übernachtung im
Naturfreundehaus Schönblick der NaturFreunde Göggingen e.V.

  1. Die beiliegende Hausordnung wird Vertragsbestandteil und ist ohne Änderung gültig.
  2. Die genannten Reservierungstermine sind verbindlich und können nur in Absprache mit dem Hausreferenten verändert werden. Eine Änderung bedarf einer erneuten schriftlichen Bestätigung.
  3. Die Zahlungstermine gelten als Buchungstermine auf dem Konto der Naturfreunde Göggingen e.V.
  4. Die Vorauszahlungssumme errechnet sich aus der Anzahl der geplanten Übernachtungen multipliziert mit der Personenanzahl multipliziert mit derzeit zwei Euro. Für ein Wochenende werden immer zwei Übernachtungen angenommen. Wird sowohl die Übernachtungsanzahl als auch die Personenanzahl, die angemeldet wurde erreicht, erfolgt die Rückzahlung in einer Summe in voller Höhe an den Vorauszahlenden. Bei Rücktritten von der Reservierung kürzer als drei Monate vor der Belegung, wird die Vorauszahlung in voller Höhe einbehalten. Krankheit ist davon ausgenommen. Hierbei erwarten wir die Bestätigung eines Arztes mit Reiseunfähigkeit.
  5. Wird die Vorauszahlung nicht bzw. nicht rechtzeitig eingezahlt oder die schriftliche Einverständniserklärung nicht rechtzeitig zurückgeschickt, gilt die Reservierung als aufgehoben. Die Naturfreunde Göggingen e.V. sind nach einer schriftlichen Mahnung berechtigt den reservierten Termin anderweitig zu vergeben.
  6. Am Wochenende beträgt die Maximalbettenzahl 32. Abweichungen davon müssen mit dem zuständigen Hausreferenten abgeklärt werden und müssen in der Bestätigung aufgeführt werden. Ab einer Reservierung von 24 Betten kann eine Gruppe davon ausgehen, dass keine weitere Gruppe mehr angenommen wird. Familien und Einzelpersonen müssen jedoch akzeptiert werden. Soll das ganze Haus für eine Gruppe reserviert werden, ist auch die maximale Bettenzahl zu bestellen und die Vorauszahlung zu leisten.
    Unter der Woche beträgt die Maximalbettenzahl 36. Alle anderen Regelungen siehe oben. Übernachtet eine Gruppe  nicht nur am Wochenende, so gelten die Bestimmungen für unter der Woche.
  7. Auch wenn alle Betten des Hauses reserviert und belegt werden, ist das Haus nicht komplett gemietet. Speziell am Wochenende ist der Hausdienst am Haus, unter der Woche können mehrere Personen der Ortsgruppe oder Firmen für Arbeiten am und ums Haus anwesend sein. Das Haus ist daher in einem ordentlichen Zustand zu halten und zu verlassen.
  8. Getränke müssen vom Haus genommen werden. Sie sind Bestandteil der Mischkalkulation. Grobe Verstöße gegen diese Festlegung können zur Einbehaltung der Vorauszahlung ohne Anrechnung auf die Übernachtungskosten führen. Anderweitige Absprachen müssen in der Bestätigung vermerkt sein.
  9. Auch wenn in Deutschland freies Wegerecht gilt, ist die befestigte Straße vom Parkplatz in Thalkirchdorf den Berg hinauf, weder zu begehen, noch zu befahren. Seitlich neben der Straße befindet sich der Haldenweg zum Naturfreundehaus. Bei der Querung am Berg darf die Straße bis zum Aufstieg zum Naturfreundehaus gegangen werden Wir bitten unsere Gäste dies im Sinne gutnachbarschaftlicher Gepflogenheiten zu beachten.
  10. Für Aufenthalte von mehr als drei Übernachtungen hat jeder Gast das Anrecht auf eine Kurkarte. Sie wird Ihnen vom Hausdienst oder der örtlichen Hausreferentin gegen ein Geldpfand ausgehändigt.
  11. Sollte einer der vorstehenden Festlegungen auf Grund von gesetzlichen Vorgaben unwirksam werden, so gelten alle anderen Regelungen unbeschadet davon weiter.
 

Startseite

 

Bildergalerie

 

Preise

 

Buchungsanfrage

 

Vertragsbedingungen

 
Anfahrt  
Hausordnung  
Freizeit  

Gästebuch

 
   

VisdP Peter Hopf, Radaustraße 46, 86199 Augsburg                         Copyright by webmaster@naturfreunde-goeggingen.de