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Vertragsbedingungen für die
Übernachtung im
Naturfreundehaus Schönblick der NaturFreunde Göggingen e.V.
- Die beiliegende Hausordnung wird
Vertragsbestandteil und ist ohne Änderung gültig.
- Die genannten Reservierungstermine sind
verbindlich und können nur in Absprache mit dem Hausreferenten verändert
werden. Eine Änderung bedarf einer erneuten schriftlichen Bestätigung.
- Die Zahlungstermine gelten als
Buchungstermine auf dem Konto der Naturfreunde Göggingen e.V.
- Die Vorauszahlungssumme errechnet sich aus
der Anzahl der geplanten Übernachtungen multipliziert mit der
Personenanzahl multipliziert mit derzeit zwei Euro. Für ein Wochenende
werden immer zwei Übernachtungen angenommen. Wird sowohl die
Übernachtungsanzahl als auch die Personenanzahl, die angemeldet wurde
erreicht, erfolgt die Rückzahlung in einer Summe in voller Höhe an den
Vorauszahlenden. Bei Rücktritten von der Reservierung kürzer als drei
Monate vor der Belegung, wird die Vorauszahlung in voller Höhe
einbehalten. Krankheit ist davon ausgenommen. Hierbei erwarten wir die
Bestätigung eines Arztes mit Reiseunfähigkeit.
- Wird die Vorauszahlung nicht bzw. nicht
rechtzeitig eingezahlt oder die schriftliche Einverständniserklärung nicht
rechtzeitig zurückgeschickt, gilt die Reservierung als aufgehoben. Die
Naturfreunde Göggingen e.V. sind nach einer schriftlichen Mahnung
berechtigt den reservierten Termin anderweitig zu vergeben.
- Am Wochenende beträgt die
Maximalbettenzahl 32. Abweichungen davon müssen mit dem zuständigen
Hausreferenten abgeklärt werden und müssen in der Bestätigung aufgeführt
werden. Ab einer Reservierung von 24 Betten kann eine Gruppe davon
ausgehen, dass keine weitere Gruppe mehr angenommen wird. Familien und
Einzelpersonen müssen jedoch akzeptiert werden. Soll das ganze Haus für
eine Gruppe reserviert werden, ist auch die maximale Bettenzahl zu
bestellen und die Vorauszahlung zu leisten.
Unter der Woche beträgt die Maximalbettenzahl 36. Alle anderen Regelungen
siehe oben. Übernachtet eine Gruppe nicht nur am Wochenende, so gelten
die Bestimmungen für unter der Woche.
- Auch wenn alle Betten des Hauses
reserviert und belegt werden, ist das Haus nicht komplett gemietet.
Speziell am Wochenende ist der Hausdienst am Haus, unter der Woche können
mehrere Personen der Ortsgruppe oder Firmen für Arbeiten am und ums Haus
anwesend sein. Das Haus ist daher in einem ordentlichen Zustand zu halten
und zu verlassen.
- Getränke müssen vom Haus genommen werden.
Sie sind Bestandteil der Mischkalkulation. Grobe Verstöße gegen diese
Festlegung können zur Einbehaltung der Vorauszahlung ohne Anrechnung auf
die Übernachtungskosten führen. Anderweitige Absprachen müssen in der
Bestätigung vermerkt sein.
- Auch wenn in Deutschland freies Wegerecht
gilt, ist die befestigte Straße vom Parkplatz in Thalkirchdorf den Berg
hinauf, weder zu begehen, noch zu befahren. Seitlich neben der Straße
befindet sich der Haldenweg zum Naturfreundehaus. Bei der Querung am Berg
darf die Straße bis zum Aufstieg zum Naturfreundehaus gegangen werden Wir
bitten unsere Gäste dies im Sinne gutnachbarschaftlicher Gepflogenheiten
zu beachten.
- Für Aufenthalte von mehr als drei
Übernachtungen hat jeder Gast das Anrecht auf eine Kurkarte. Sie wird Ihnen vom Hausdienst oder der
örtlichen Hausreferentin gegen ein Geldpfand ausgehändigt.
- Sollte einer der vorstehenden Festlegungen
auf Grund von gesetzlichen Vorgaben unwirksam werden, so gelten alle
anderen Regelungen unbeschadet davon weiter.
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